Anfrage zu den Auswirkungen der Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn auf die Werthaltigkeit der betroffenen städtischen Liegenschaften (Römer)

Auswirkungen der Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn auf die Werthaltigkeit der betroffenen städtischen Liegenschaften 

Wie Presseberichten zu entnehmen war, führt der Bau der Nordwestlandebahn zu einem Wertverlust bei den betroffenen Grundstücken im Frankfurter Süden. Als Beispiel sei hier nur die ehemalige Oberbürgermeistervilla genannt, deren Wert ganz offensichtlich um mehr als eine Million Euro gesunken ist.

Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. In welchen Unternehmen und Aufgabenträgern, die in den konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt einbezogen werden, sind Grundstücke und Gebäude bilanziert, die in den Lärmschutzzonen der im Oktober 2011 eröffneten Nordwestlandebahn oder in den durch Lärm und Emissionen belasteten angrenzenden Bereichen gelegen sind?
  2. Laut Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Stadt Frankfurt wird das Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert und um lineare Abschreibungen gemindert. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Welche Wertminderungen ergeben sich für die oben angefragten Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, Gebäude und Bauten sowie Anlagen im Bau?
  3. Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, die Wertminderung ihres Immobilienbestandes aktuell zu beziffern?
  4. Wie und zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Stadt Frankfurt, das am 21. Oktober 2011 eingetretene wertverändernde Ereignis in den Einzelabschlüssen und dem Gesamt- abschluss wertmäßig im Anlagevermögen zu berichtigen ?
  5. Wurden durch die Wirtschaftsprüfer bereits entsprechende Hinweise gegeben?
  6. Beabsichtigt die Stadt, Erbpachtzahlungen bzw. Mieten in den betreffenden Bereichen an die veränderten Grundstückswerte anzupassen und welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus?
  7. Gibt es für die Wertminderungen Ausgleichzahlungen des Flughafenbetreibers Fraport?
  8. Beabsichtigt die Stadt Frankfurt, den hieraus entstandenen Schaden gegenüber den Verursachern rechtlich geltend zu machen?
  9. Wenn nein, warum nicht?

SPD-Fraktion im Römer

Klaus Oesterling
(Fraktionsvorsitzender)

Stv. Ursula Busch
Stv. Eugen Emmerling
Stv. Imren Ergindemir
Stv. Chris Heimpel
Stv. Anna Latsch
Stv. Bernhard E. Ochs
Stv. Klaus Oesterling
Stv. Sieghard Pawlik
Stv. Elke Sautner
Stv. Holger Tschierschke
Stv. Sylvia Weber
(Antragsteller/innen)