Schwarzgrünes Versagen in der Causa Rennbahn
Pressemitteilung vom 5.2.2016 Schwarzgrünes Versagen in der Causa Rennbahn Mit dem gestrigen Beschluss zugunsten des Frankfurter Rennklubs hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass der Rennklub nicht als reiner Geschäftsbesorger, sondern als Besitzer der Rennbahnanlage anzusehen ist. Das Hausrecht liegt also nach wie vor beim Frankfurter Rennklub, nicht etwa bei der Stadt Frankfurt oder etwa beim […]