PRESSEERKLÄRUNG
04.11.2011
Infoveranstaltung der SPD Niederrad zum Thema Passiver Lärmschutz: In Niederrad formiert sich der Protest
Die SPD Niederrad konnte am gestrigen Abend mehr als 150 interessierte Zuhörer zu ihrer Informationsveranstaltung zum Thema Passiver Lärmschutz begrüßen. Der Referent RA Tobias Kroll von der Kanzlei Philipp-Gerlach, Teßmer erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen zu den Ansprüchen auf Entschädigung, deren Höhe, die Beantragung und die entsprechenden Fristen.
Zahlreiche Anwesende brachten deutlich ihren Unmut über das vorgesehene Antragsverfahren zum Ausdruck: „Schutz des Flughafens vor den Bürgern“ gehörte noch zu den harmloseren Äußerungen. Der Anspruch der Berechtigten ist mit den Lärmschutzzonen genauso eng gefasst wie die Höhe der Erstattungsansprüche. Für die lärmverseuchten Gärten und Balkone sind Regelungen noch gänzlich unklar.
Die Anwohner beschreiben ihre Gemütslage seit Inbetriebnahme der Landebahn als eine Art anhaltenden Schockzustand. „Wie man sich eben fühlt, wenn man über Nacht aus einer ruhigen innerstädtischen Wohnlage in einen Zustand versetzt wird als würde man neben einer Formel1 Rennstrecke im Dauerbetrieb aufwachen“, so SPD Ortsbeirat Ralf Heider, der in der Einleitung über die Aktivitäten des Ortsbeirats zur Verhinderung des Flughafenausbaus in den letzten 12 Jahren berichtete. Das Experiment einen innerstädtischen Flughafen mitten im Wohngebiet zu erweitern, hält er für gescheitert.
Jetzt heißt es die Öffentlichkeit zu mobilisieren und auch die weniger betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die dramatischen Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit Hunderttausender zu sensibilisieren. „Einfach wird das nicht“, gibt die Stadtverordnete, Imren Ergindemir, zu bedenken „zumal auch viele der Anwesenden zugeben müssen, dass sie über Jahre den Unterschied zwischen dem von FRAPORT ermittelten Dauerschallpegel und dem um ein vielfaches höher liegenden Dauerlärm massiv unterschätzt haben“. Am Ende stand die Zusage der SPD Niederrad den Initiativen als Partner zur Verfügung zu stehen.
„Den Einfluss direkter Proteste von Bürgerinnen und Bürgern auf die Politik sollte man nicht unterschätzen. Nur durch Druck der Betroffenen könnte sich die Politik noch bewegen.“
Rechtsanwalt Kroll wies darauf hin, dass die juristischen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft seien, selbst wenn die noch laufenden Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss noch nicht abgeschlossen sind. Theoretisch könnten diese noch zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen. Tausende Privatpersonen hatten ebenso Widerspruch eingelegt wie die betroffenen Städte und Gemeinden.